Aktuell: Download Schutzkonzept
Ab dem 11. Mai sollten Fotobetriebe über ein Schutzkonzept verfügen. Das Schutzkonzept wurde in den letzten Tagen von SBF, vfg und USPP ausgearbeitet und trägt die Logos aller drei Verbände. Es wird allen Fotografinnen und Fotografen in der Schweiz zum Download angeboten.
Das SECO hat in Zusammenarbeit mit dem BAG in einem Musterschutzkonzept die geltenden Vorgaben festgehalten. Gestützt darauf haben die drei Fotografenverbände ihr Schutzkonzept aufgebaut und angepasst. Diese Vorlage ist im Sinne eines Grobkonzeptes zu verstehen, das von den Fotobetrieben mit eigenen Massnahmen ergänzt werden soll, die speziell für ihre Situationen zugeschnitten sind. Dieses Grobkonzept ist als Dienstleistung der Verbände zu verstehen. Der Fotobetrieb ist letztlich für die Auswahl und Umsetzung der Massnahmen selber verantwortlich.
Das Schutzkonzept kann hier heruntergeladen werden: Schutzkonzept (439 Downloads) PLAN DE PROTECTION (259 Downloads)
Vorgehen:
- Schutzkonzept herunterladen
- Durchlesen
- Bei Bedarf auf letzter Seite ergänzen
- Ausdrucken
- Unterschreiben
- Schutzkonzept umsetzen!
- Für allfällige Kontrollen Schutzkonzept immer dabei haben
Was bedeuten die ersten Lockerungen in der Corona-Bekämpfung für FotografInnen? Simon von Gunten vom vfg vorstand fasst zusammen.
Ab dem 27. April 2020 dürfen Betriebe wieder öffnen, welche durch Anordnungen des Bundesrates zur Bekämpfung der Coronakrise geschlossen wurden, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen.
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus/schutzkonzepte.html
Gemäss Art. 6 Abs. 3 und 6a der COVID-19-Verordnung 2 muss jeder einzelne Betrieb ein eigenes Schutzkonzept erstellen, dieses kann sich allerdings auf das Grobkonzept eines Berufsverbandes abstützen. Die Mehrzahl der Fotografinnen & Fotografen war durch die Betriebsschliessungen jedoch gar nicht (direkt) betroffen. Es besteht für sie also auch keine Pflicht ein solches Schutzkonzept vorzulegen.
Fotografieren war bzw. ist weiterhin erlaubt und auch Fotostudios durften geöffnet bleiben. Dies immer unter der Voraussetzung, dass die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG (Distanz, Hygiene, Personenzahl etc.) eingehalten werden (können).
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/so-schuetzen-wir-uns.html
Nur wenn an das Fotostudio ein Ladengeschäft mit Publikumsverkehr angeschlossen ist, musste der Betrieb geschlossen werden. Dieser Fall betrifft jedoch eher das Fotofachgeschäft mit Portraitstudio als vfg-FotografInnen. Für Fragen hierzu wendest du dich am besten direkt an das SECO.
Ein Grobkonzept des Verbandes ist aus den oben beschriebenen Gründen nicht nötig. Das Einhalten der bekannten Verhaltensregeln ist auch für die Arbeit von Fotografinnen & Fotografen genügend. Eigenverantwortung ist entscheidend.
Auch wenn ein Schutzkonzept nicht obligatorisch ist, kannst du natürlich freiwillig eines für dein Unternehmen erstellen. Damit schaffst du Vertrauen bei Kunden und bei deinem Team. Du kannst dich dabei an den Standard-Schutzkonzepten orientieren, die das SECO heute auf seiner Website publiziert hat:
Standard-Schutzkonzepte (Muster)
https://backtowork.easygov.swiss/standard-schutzkonzepte/
Schutzkonzepte, allgemein (SECO)
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus/schutzkonzepte.html
Diese Infos sind im Sinne einer effizienten Nutzung der vorhandenen Ressourcen in Zusammenarbeit mit SBF und USPP entstanden.
Die vfg empfiehlt
Suche das Gespräch mit den Kunden. Sprich das Einhalten der Schutzmassnahmen von dir aus an. Versuche aber nie einen Kunden zu einem Shooting zu "überreden“. Manche Kunden gehen sehr entspannt mit dem Thema um, andere wiederum haben Bedenken. Zeige Verständnis dafür.
Bring Masken und Desinfektionsmittel zum Shooting mit und biete diese auch dem Kunden an. Das schafft Vertrauen. Gleichzeitig wirst du als professionelles Unternehmen wahrgenommen, welches sich der Risiken bewusst ist und diese Ernst nimmt. Halte nach Möglichkeit genügend Abstand.
Allenfalls kannst du auch schon auf deiner Website darauf hinweisen, dass dein Betrieb sich an die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG hält.
Die Aussage “Die Mehrzahl der Fotografinnen & Fotografen war durch die Betriebsschliessungen jedoch gar nicht (direkt) betroffen. Es besteht für sie also auch keine Pflicht ein solches Schutzkonzept vorzulegen.” ist falsch. Unter dem zweiten obigen Link (Schutzkonzepte, allgemein (SECO)) steht klar: “Die Pflicht, ein Schutzkonzept erarbeiten zu müssen, richtet sich auch an diejenigen Betriebe, welche ihre Aktivitäten nicht unterbrechen mussten.”
Ein Muster-Schutzkonzept für Fotografen mit nicht öffentlich zugänglichem Studio und a) ohne Mitarbeiter sowie b) mit Mitarbeiter wäre sehr wünschenswert für die ganze Branche.
Danke, Simon für euren Mega-Einsatz beim Vorstand im Zusammenhang mit Covid. Ich habe diese Arbeit sehr geschätzt und bin froh, nicht alles selber machen müssen.
Blyb xund!